Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Nutzung der Einrichtung


1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Nutzungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.

1.2. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

2. STUDIONUTZUNG

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Medium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitnahme des entsprechenden Mediums ist der Zutritt in das Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen nicht möglich.

2.2. Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.

2.3. Bargeldloses Zahlen

Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die das Studio zusätzlich anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Das Guthaben verfällt, wenn das Mitglied das Guthaben nicht binnen der in Satz 1 genannten Frist zurückverlangt.

2.4. Nutzung der Spinde

Das Studio stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

2.5. Nutzung der Kundenparkplätze

Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums gesperrt.

3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft bei clever fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Studio bleibt unberührt.

3.3. Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums

Mit Erstausstellung und jeder Neuausstellung des Zutrittsmediums bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 19,90 fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.4. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.

4.2. Kosten bei Rückbuchungen

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

4.3. Zahlungsverzug

Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

4.4. Zusätzliche Kosten

Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, wie zum Beispiel der Gebrauch der Duschen. Für das Mitglied können bei Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen weitere Kosten anfallen.

5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate.

6. KÜNDIGUNG UND STILLLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

6.1. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht.

6.2 Stilllegung des Vertrages

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum im gegenseitigen Einverständnis ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.3. Form

Kündigungen sind unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio.

7. VERHALTEN IM STUDIO

7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände

Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150,- geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

7.2. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, sowie Tieren im Studio ist nicht gestattet.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Clubs oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9. DATENSCHUTZ

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.

Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen.

10.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

(Stand: 3/2017)